Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1     Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Schink's Modellbau (nachfolgend "Unternehmer") erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2     Angebot und Vertragsabschluß

2.1   Die Angebote des Unternehmers sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sollen schriftlich, fernschriftlich oder über den Webshop bestätigt werden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.2     Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird.

3     Preise

3.1   Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Unternehmer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Unternehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.2   Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht. Die Verpackung erfolgt zum Selbstkostenpreis zu Lasten des Kunden.

4     Liefer- und Leistungszeit

4.1     Die Lieferzeit beträgt in der Regel zwei bis sechs Wochen.

4.2   Wird die vom Unternehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf seiten des Unternehmers oder eines seiner Lieferanten verzögert, berechtigt dies den Unternehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch bis zu drei Monaten, hinauszuschieben, soweit nicht ein anzuerkennendes Interesse des Kunden entgegensteht.

Auf diese Leistungs- und Lieferzeitverlängerung kann sich der Unternehmer nur berufen, wenn er den Besteller über die vorgenannten Umstände der Lieferzeitverzögerung unverzüglich benachrichtigt.

Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4.3   Der Unternehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4.4 Eine Transportversicherung wird der Unternehmer nur auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.

5       Gewährleistung

5.1     Offensichtliche Mängel müssen zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.

5.2   Ist der Auftrag für beide Vertragsteile ein vollkaufmännisches Geschäft gelten im übrigen die Regelungen des § 377 HGB entsprechend.

5.3   Bei berechtigten Mängelrügen hat der Unternehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Kunden gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Unternehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.

Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlaß oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5.4     Unwesentliche und zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen, insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.

5.5     Abweichungen in den Abmessungen und in den Ausführungen sind vor der Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung durch den Kunden zu überprüfen. Eine Haftung des Unternehmers für Folgeschäden aus Verletzung dieser Obliegenheitspflicht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

6     Zahlung

Die Zahlung erfolgt bei Lieferung im Inland per Nachnahme oder Vorauskasse, bei Lieferung in das Ausland auschließlich per Vorauskasse. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt.

7       Aufrechnung

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

8       Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Unternehmers.

9       Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Unternehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

10       Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und dem Unternehmer ist der Sitz des Unternehmers.

10.2 Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Unternehmers.

11       Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.

11.2 Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Unternehmer nur nach schriftlicher Bestätigung.

11.3 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

 

Schink's Modellbau
Hohenvolkfien 12
D-29496 Waddeweitz
Niedersachsen
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Steuer-Nr. 11 08 865 30278 57

Siehe auch: Haftungsausschluss